Nazi-Symbolik

SICHTBARE TÄTOWIERUNG MIT NAZI-SYMBOLEN BEGRÜNDET EINE SCHULDHAFTE VERLETZUNG VON NEBENPFLICHTEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS Ein Arbeitsverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer ein Tattoo sichtbar trägt, welches die besondere Verehrung des NS-Regimes und seines Führers andeutet- dies entschied das Arbeitsgericht Regensburg i. Urteil v. 31.01.2019, Az.: 5 Ca...