nicht irreführend
PESTO MIT 1,5 % RUCOLA-ANTEIL DARF ALS „PESTO MIT BASILIKUM UND RUCOLA“ BEZEICHNET WERDEN
Die Bezeichnung „I Pesti con Basilico e Rucola“ ist trotz geringem Rucola-Anteil von 1,5 % nicht irreführend – dies entschied das OLG Frankfurt im Urteil v. 22.08.2019, Az. 6 U 133/18. Sachverhalt Die Beklagte vertreibt u.a. das oben genannte Produkt. Auf der Schauseite sind Basilikum, Petersilie und Rucola abgebildet. Grafisch...