„Nr. 1 in europäischen Apotheken“
„Nr. 1 in europäischen Apotheken“ irreführend
Irreführende Werbeaussage für Sonnencreme LG Freiburg, Urt. v. 02.05.2016, Az.: 12 O 126/15 KfH Werbeaussage „Nr. 1 in europäischen Apotheken“ ist irreführend, wenn die Umsatzuntersuchungen auf wenigen europäische Ländern basiert und wichtige Märkte nicht berücksichtigt werden. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Freiburg vom 02.05.2016 (Az.: 12 O 126/15...