Nutzungsbedingungen
VERSCHIEDENE VON GOOGLE VERWENDETE KLAUSELN UNZULÄSSIG
Einige der von Google in seiner „Datenschutzerklärung“ aus dem Jahr 2012 und den Nutzungsbedingungen verwendeten Klauseln sind rechtswidrig - dies entschied das KG Berlin in seinem Urteil vom 21. März 2019, Az.: 23 U 268/13. Sachverhalt Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war der Auffassung Google überschreite in seinen Nutzerverträgen die Grenzen...