öffentliche Quellen
DSGVO: POLNISCHE DATENSCHUTZBEHÖRDE VERHÄNGT BUSSGELD WEGEN VERSTOSS GEGEN INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ADRESSHANDEL MIT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN QUELLEN
Die polnische Datenschutzbehörde (UODO) hat ein Bußgeld i.H.v. ca. 220.000, - EUR verhängt, wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten bei Verwendung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen i.S.d. Art. 14 DSGVO – aus Stellungnahme der UODO vom 26.03.2019. Sachverhalt Ein Verantwortlicher muss, nach den inhaltlichen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1...