Olympische Spiele
WERBUNG MIT BEGRIFFEN „OLYMPIAVERDÄCHTIG“ UND „OLYMPIAREIF“ FÜR SPORTBEKLEIDUNG VERSTÖSST NICHT GEGEN DAS OLYMPIA-SCHUTZGESETZ
Die Voraussetzungen eines Ausnutzens der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen liegen bei Verwendung der Bezeichnungen „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ nicht vor – dies entschied der BGH im Urteil v. 07.03.2019, Az. I ZR 255/17. Sachverhalt Der Deutsche Olympische Sportbund klagte gegen einen Textilgroßhandel, welcher während der Olympischen Spiele 2016...