Online-Brillenkauf
Online-Werbung „in Optiker-Qualität“ irreführend
BGH, Urt. v. 03.11.2016, Az.: I ZR 227/14 Die Online-Werbeaussage „Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität“ stellt eine Irreführung dar. Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2016 (Az.: I ZR 227/14) hervor. Augen auf beim Brillenkauf! Eine Brille stellt nicht nur eine Sehhilfe dar, sondern hat sich mittlerweile zu einem echten...