Onlinekauf
EUGH: WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS BEI ONLINEKAUF EINER MATRATZE, DEREN SCHUTZFOLIE ENTFERNT WURDE
Der Verbraucher ist nicht an der Ausübung seines Widerrufsrechts gehindert, weil er die Schutzfolie einer im Internet gekauften Matratze entfernt hat – dies entschied der EuGH im Urteil v. 27.03.2019, C-681/17. Sachverhalt Der Kläger erwarb über die Webseite des deutschen Onlinehändlers eine Matratze im Wert von 1.094,52 EUR. Nach Erhalt...