Panoramafreiheit
Panoramafreiheit gilt auch für „AIDA Kussmund“
Panoramafreiheit auch für nicht ortsfeste Kunstwerke BGH, Urteil v. 27.04.2017, Az.: I ZR 247/15 Die sogenannte Panoramafreiheit umfasst auch Kunstwerke, die nicht ortsfest sind. Dies geht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2017 (Az.: I ZR 247/15) hervor. Die „AIDA“ ist wohl das bekannteste deutsche Kreuzfahrtschiff und fast jedem sofort...