Pflichten
KAMMERGERICHT ZU DEN PFLICHTEN EINES UNTERLASSUNGSSCHULDNERS
Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 19. Juli 2019, Az.: 5 W 122/19 zu den Pflichten eines Unterlassungsschuldners bei der Einwirkung auf andere Personen geäußert. Sachverhalt Dem Beklagten war gerichtlich verboten worden, Immobilienanzeigen zu schalten, ohne dabei auf die Gewerblichkeit der Anzeigen hinzuweisen. Daraufhin hatte er seine...