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JAMEDA-ÄRZTEPORTAL IN TEILEN UNZULÄSSIG GESTALTET
Das Bewertungsportal Jameda ist in seiner früheren und aktuellen Ausgestaltung teilweise unzulässig – dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 14. November 2019, Az.: 15 U 89/19; 15 U 126/19. Sachverhalt Auf dem Bewertungsportal Jameda können Ärzte bewertet werden. Dabei werden manche Profile ohne Einwilligung der Ärzte und...