Pseudonym
DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN DÜRFEN VERBRAUCHER NICHT UNTER FALSCHEM NAMEN ANRUFEN
Bei Werbeanrufen von Dienstleistungsunternehmen darf kein Pseudonym angegeben werden – dies entschied das OLG Frankfurt im Urteil v. 16.05.2019, Az. 6 U 3/19. Sachverhalt Eine Verbraucherin klagte gegen einen Stromanbieter, der einen Dienstleister mit der telefonischen Anwerbung neuer Kunden beauftragt hatte. Im Rahmen der Werbeanrufe gab ein Mitarbeiter des Dienstleisters...