Qualitätssicherung

Verkaufsverbot von Luxuskosmetika auf Amazon

Sicherstellung des Luxusimages EuGH, Urteil v. 06.12.2017, Az.: C-230/16 Ein Verbot des Anbieters von Luxuswaren gegenüber seinen autorisierten Händlern, die Waren im Internet über Plattformen wie Amazon zu verkaufen, verstößt nicht gegen das Kartellrecht der Union. Dies geht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.12.2017 (Az.: C-230/16)...