Qualitätswein
VERMARKTUNG VON WEIN ALS QUALITÄTSWEIN FRANKEN AUCH BEI ABFÜLLORT AUSSERHALB VON BAYERN ZULÄSSIG
Wein darf als Qualitätswein Franken bezeichnet werden, wenn er in Franken hergestellt und in Zell an der Mosel abgefüllt worden ist – dies entschied das VG Würzburg im Urteil v. 04.04.2019, Az. W3K18.821. Sachverhalt Eine Weinkellerei hat einen in Franken hergestellten Wein in Zell an der Mosel abgefüllt und...