Rechtsdienstleistungsgesetz
VERTRAGSGENERATOR BEI ANBIETER OHNE RECHTSANWALTSZULASSUNG VERBOTEN
Ein Vertragsgenerator darf nur von Unternehmen angeboten werden, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legitimiert sind, beispielsweise mittels Zulassung zur Rechtsanwaltschaft – dies entschied das LG Köln in seinem Urteil vom 8. Oktober 2019, Az.: 33 O 35/19. Sachverhalt Das Legal-Tech Unternehmen smartlaw, welches vom Verlag Wolters Kluwer betrieben wird, bot...