Rechtsverletzung
BLOSSE MÖGLICHKEIT EINER RECHTSVERLETZUNG BEGRÜNDET KEINE SCHADENSERSATZPFLICHT AUS DSGVO
Wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass Dritte in den Besitz personenbezogener Daten gelangt sein könnten, jedoch weder ein materieller noch immaterieller Schaden tatsächlich nachgewiesen werden kann, besteht keine Schadensersatzpflicht gemäß Art. 82 DSGVO – dies entschied das LG Bochum in seinem Beschluss vom 11. März 2019, Az.: 65 C 485/18....