Satire
Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt zum Teil verboten
Erdogans Klage auf Untersagung wird nur teilweise statt gegeben LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017, Az.: 324 O 402/16 Das Landgericht Hamburg bestätigt seine Entscheidung der vorangegangen einstweiligen Verfügung, dass Teile Böhmermanns „Schmähgedichts“ verboten bleiben. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 10.02.2017 (Az.: 324 O 402/16) hervor....