„Schmähgedicht“

JAN BÖHMERMANN VERLIERT PROZESS GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Jan Böhmermann kann keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sog. „Schmähgedicht“ verlangen –   dies entschied das VG Berlin im Urteil v. 16.04.2019, Az. 6 K 13.19. Sachverhalt Der Satiriker verklagte im Mai 2018 die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung,...

Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt zum Teil verboten

Erdogans Klage auf Untersagung wird nur teilweise statt gegeben LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017, Az.: 324 O 402/16 Das Landgericht Hamburg bestätigt seine Entscheidung der vorangegangen einstweiligen Verfügung, dass Teile Böhmermanns „Schmähgedichts“ verboten bleiben.   Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 10.02.2017 (Az.: 324 O 402/16) hervor....