Schuljahrbuch
KEIN ANSPRUCH EINES LEHRERS AUF BESEITIGUNG VON BILDERN AUS SCHULJAHRBUCH
Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung seiner Bilder aus einem Schuljahrbuch, wenn er sich freiwillig ablichten lassen hat – dies entschied das VG Koblenz im Urteil v. 06.09.2019, Az. 5 K 101/19.KO. Sachverhalt Der Kläger ist Lehrer und ließ sich bei einem Fototermin mit zwei Schulklassen ablichten. Wie bereits...