Selection Control
KEINE GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR „SELECTION CONTROL“
Die Verkehrsüberwachung mittels „Selection Control“ greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG ein – die entschied das VG Hannover im Urteil v. 12.03.2019, Az. 7 A 849/19. Sachverhalt Durch „Selection Control“ werden Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge erfasst. Der...