sexuelle Nötigung
DROHUNG MIT VERÖFFENTLICHUNG VON NACKTBILDERN AUF FACEBOOK ERFÜLLT TATBESTAND DER SEXUELLEN NÖTIGUNG
Durch die Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern auf Facebook wird die Nötigungshandlung i.S.d. § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB verwirklicht – dies entschied das OLG Hamm im Urteil v. 09.04.2019, Az. 3 RVs 10/19. Sachverhalt Der damals 27 Jahre alte Angeklagte drohte einer damaligen 16-Jährigen mit Veröffentlichung der von...