Sperrpflicht für konkrete E-Mail Adresse

Zulässigkeit von E-Mail-Werbung bei Bestandskunden

KG Berlin, Urteil v. 31.01.2017, Az.: 5 U 63/17 Widerspricht ein Bestandskunde der Versendung von Werbe-E-Mails an eine konkrete E-Mail Adresse, darf das werbende Unternehmen andere gespeicherte E-Mail Adressen zur E-Mail-Werbung weiterhin nutzen. Dies geht aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31.01.2017 (Az.: 5 U 63/17) hervor. Sachverhalt Im...