Stiftung Warentest
Testergebnis gilt nur für konkret getestetes Produkt
Ein Testergebnis gilt nur für das jeweils geprüfte Produkt und nicht für Produktabweichungen dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgericht Köln, vom 13.04.2018, Az.: 6 U 166/17 hervor. Sachverhalt Ein Matratzenhändler warb mit Testergebnissen der Stiftung Warentest für seine Produkte. Er bewarb allerdings mehrere Produkte mit demselben Testergebnis. Die Produkte...