Störer
Amazon: Keine Haftung als Täter oder Störer
Das OLG München hat bereits mit Urteil vom 29.09.2016, Az. 29 U 745/16 entschieden, dass Amazon für eine auf ihrem Portal durch einen Amazon Marketplace Händler begangene Markenrechtsverletzung nicht haftet, auch wenn sie die streitgegenständliche Ware in ihrem Lager bereithält und für den Markenverletzer versendet. Keine Haftung als Täter oder...