Suspendierung
SCHÜLERSUSPENDIERUNGEN WEGEN HEIMLICHER AUFNAHMEN VON LEHRKRÄFTEN AUF INSTAGRAM GERECHTFERTIGT
Die Schulleitung ist berechtigt Schüler vorübergehend vom Unterricht zu suspendieren, wenn diese heimlich Fotos und Videos von ihren Lehrern machten und diese auf der Plattform Instagram verbreiteten – dies entschied das VG Berlin in seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2019, Az.: VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19....