Unterlassung
ERFUNDENE BEWERTUNGEN DÜRFEN IM INTERNET NICHT VERBREITET WERDEN
Falsche negative sowie manipulierte Bewertungen zum eigenen Vorteil dürfen nicht verbreitet werden – dies ergeht aus dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 13.02.2019, Az. 4U239/18. Sachverhalt Ein Zahnarzt hatte einen Kollegen aus derselben Gegend auf einer Bewertungsplattform mit falschen und negativen Bewertungen schlecht gemacht. Zugleich schrieb er...