Unwirksamkeit
VERSTOSS GEGEN RECHTLICHES GEHÖR IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ IM WETTBEWERBSRECHT FÜHRT NICHT ZUR UNWIRKSAMKEIT DES BESCHLUSSES
Eine einstweilige Verfügung ist nicht deshalb aufzuheben, weil keine Anhörung der Verfügungsbeklagten durchgeführt wurde – dies entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil v. 27.02.2019, Az. 15 U 45/18. Sachverhalt Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 30.09.2018, Az. 1 BvR 1783/17 entschieden, dass das Gericht in Pressesachen in einem...