unzulässige Kundenzufriedenheitsbefragung
Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail stellt unzulässige Werbung dar
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung und die Bitte um Bewertung per E-Mail ist eine unzulässige E-Mail-Werbung, selbst wenn die E-Mail die Rechnung für ein gekauftes Produkt enthält. Dies hat der BGH mit Urteil vom 10.07.2018, Az.: VI ZR 225/17 entschieden. Sachverhalt Die Beklagte, die über Amazon verkaufte, übersandte dem Verbraucher eine Rechnung...