unzulässige Veröffentlichung
Fotografieren einer Kuh
Keine Eigentums- oder Persönlichkeitsrechtsver-letzung AG Köln, Urteil v. 22.06.2010, Az.: 111 C 33/10 Das unzulässige Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos eines Rinderkalbs begründet keinen Schadensersatzanspruch des Eigentümers. Dies geht aus der Entscheidung des Amtsgericht Köln vom 22.06.2010 (Az.: 111 C 33/10) hervor. Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall schossen zwei Mitarbeiterinnen der...