Verbotene Werbeaussagen
VERBOTENE WERBEAUSSAGEN DÜRFEN AUCH NICHT ÜBER SUCHMASCHINEN ABRUFBAR SEIN
Holger21. März 2019Zur Unterlassungspflicht gehört nicht nur die Löschung oder Änderung der betroffenen Inhalte auf einer Website, sondern auch die Ausschließung der Abrufbarkeit über häufig genutzte Suchmaschinen – dies entschied das OLG Oldenburg im Beschl. v. 12.07.2018, Az. 6W45/18. Sachverhalt Dem Beklagten wurde durch ein Anerkenntnisurteil von 2014 untersagt, im geschäftlichen Verkehr...