Verfügungsgrund
KEINE DRINGLICHKEITSVERMUTUNG IN MARKENSACHEN IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ
Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist bei Kennzeichenverletzungen nicht anwendbar - dies Entschied das OLG Nürnberg durch Beschluss vom 12.10.2018, Az. 3 W 1932/18 Sachverhalt Die Parteien stritten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um markenrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Fotos auf der Homepage des Antragsgegners. Das streitgegenständliche Foto...