Verkauf
KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES
Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019, Az.: Az. 6 U 100/19. Sachverhalt Ein Verbraucherverband hatte bei Testkäufen Smartphones erworben und diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...
SEMMELVERKAUF AN SONN- UND FEIERTAGEN IST ZULÄSSIG
Der Verkauf von Semmel an Sonn- und Feiertagen ist nach § 7 II Nr. 1 GastG erlaubt – dies entschied das OLG München im Urteil v. 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18. Sachverhalt Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. klagte gegen eine Bäckerei, die Brot-, Back- und Konditoreiwaren herstellt und...