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KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES

Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019, Az.: Az. 6 U 100/19. Sachverhalt Ein Verbraucherverband hatte bei Testkäufen Smartphones erworben und diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...

GETRENNTE ANGABE VON GRUNDPREIS UND VERKAUFSPREIS MÖGLICH

Beim Verkauf von Produkten muss der Grundpreis nicht „in unmittelbarer Nähe“ zum Stückpreis aufgeführt werden – dies entschied das LG Hamburg in seinem Urteil vom 20. August 2019, Az.: 406 HKO 106/19. Sachverhalt Antragsteller war ein durch das UWG berechtigter Interessenverband. Die Antragsgegnerin warb für ein Vitaminpräparat, ohne dabei den...

SEMMELVERKAUF AN SONN- UND FEIERTAGEN IST ZULÄSSIG

Der Verkauf von Semmel an Sonn- und Feiertagen ist nach § 7 II Nr. 1 GastG erlaubt – dies entschied das OLG München im Urteil v. 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18. Sachverhalt Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. klagte gegen eine Bäckerei, die Brot-, Back- und Konditoreiwaren herstellt und...