Verwechslungsgefahr

Berliner Firma e*Message scheitert mit Klage gegen Apples iMessage

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen e*Message und i-Message  dies geht aus dem Urteil des Landgericht Braunschweig vom 21.11.2018, Az.: 9 O 1818/17 hervor.   Deutsche Firma sieht ihre Rechte am Unternehmensnamen verletzt Die Berliner Firma e*Message bietet Pagerdienste an. Diese werden von Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Feuerwehren und Energieversorgern genutzt, um in...