volljährig
EINWILLIGUNG VON ELTERN IN DIE VERÖFFENTLICHUNG VON BILDERN IHRER KINDER NICHT ZEITLICH UNBEGRENZT
Personen, deren Fotos veröffentlicht wurden als sie minderjährig waren, können als Volljährige die Einwilligung in die erneute Veröffentlichung verweigern – dies entschied das LG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 29. August 2019. AZ.: 2-03 O 454/18. Sachverhalt Klägerin war die Tochter eines Politikers. Ein Foto von ihr als Jugendliche...