„Weide-Milch“
Bezeichnung „frische Weide-Milch“ für Vollmilch nicht irreführend
Keine Irreführung durch Bezeichnung einer Vollmilch mit „Weide-Milch“ OLG Nürnberg, Urt. v. 07.02.2017, Az.: 3 U 1537/16 Wenn eine Vollmilch mit „Weide-Milch" bezeichnet wird, führt das noch nicht zu einer Irreführung beim Verbraucher. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 07.02.2017 (Az.: 3 U 1537/16) hervor. Sachverhalt Im...