Weiterverkauf
EUGH SCHRÄNKT WEITERVERKAUF VON E-BOOKS EIN
Wer ein „gebrauchtes“ E-Book verkaufen will, muss dafür die Erlaubnis des Urhebers einholen – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2019, Az.: C-263/18. Sachverhalt Der EuGH hatte über eine Rechtsfrage aus den Niederlanden zu entscheiden. Dort wurde ein Internetleseclub gegründet auf dessen Webseite einmal gekaufte E-Books...