Werbemaßnahmen
EINWILLIGUNG IN WERBEMAILS ALS VORAUSSETZUNG FÜR GEWINNSPIELTEILNAHME ZULÄSSIG
Unternehmen dürfen die Teilnahme an Gewinnspielen an die Einwilligung in Werbemaßnahmen knüpfen – dies entschied das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 27. Juni 2019, Az.: 6 U 6/19. Sachverhalt Um an einem, von einem Stromanbieter veranstalteten Gewinnspiel teilnehmen zu können, mussten Kunden einwilligen später für Werbeanrufe kontaktiert werden...