Werbung mit Prominenten
Wettbewerbsverstoß bei homöopathischen Arzneimitteln
Werbung mit Prominenten ist Wettbewerbsverstoß OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.04.2015, Az.: 6 U 66/13 Wird ein homöopathisches Medikament mit einer bekannten TV-Schauspielerin beworben, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.04.2015 (Az.: 6 U 66/13) hervor. Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall hatte die beklagte...