Wettbewerb
Irreführende Bewerbung eines bereits zugelassenen Produkts als „Neuheit“
Ein Produkt darf nur als Neuheit beworben werden, wenn sich auch der Inhalt geändert hat. OLG Celle, Urteil vom 06.02.2018 -Az.: 13 U 134/17 Sachverhalt Im Sommer 2017 bewarb ein Unternehmen ein homöopathisches Arzneimittel in einer Zeitschrift als „neu“. Dieses Arzneimittel existiert aber bereits seit 1978 und besitzt seit...