wettbewerbsrechtliche Verstöße
KEINE SPERRWIRKUNG DER DSGVO BEI WETTBEWERBSRECHTLICHEN VERSTÖSSEN
Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen können Vorschriften des UWGs und der DSGVO nebeneinander angewendet werden – dies entschied das OLG München in seinem Urteil v. 07.02.2019, Az. 6 U 2404/18. Sachverhalt Die Parteien streiten um die Zulässigkeit von Telefonanrufen zu Werbezwecken. Die Klägerin klagte gegen einen Mitbewerber, der ohne vorherige ausdrückliche...