wettbewerbswidrige Mittel
HAFTUNG FÜR LEADAGENTUR BEI AUFTRAGGEBENDEM UNTERNEHMEN
Ein Unternehmen ist haftbar, wenn eine von ihm engagierte Leadagentur wettbewerbswidrige Mittel zur Kundengewinnung einsetzt – dies entschied das LG Frankfurt in seinem Urteil vom 19. März 2019, Az.: 3-06 5/18. Sachverhalt Die Beklagte war Versicherungsmaklerin. Sie beauftragte eine in der Türkei ansässige Leadagentur zur Kundengewinnung und Vereinbarung von Vor-Ort-Terminen...