Wissensbestätigung = Willenserklärung?

„Auftragsbestätigung“ ist Annahme zum Kaufvertrag

Wissensbestätigung bedeutet unter Umständen die Annahme eines Kaufvertrags OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15 Eine automatisch generierte Email zur Wissensbestätigung im Sinne des § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB kann gleichzeitig eine Annahme zum Kaufvertrag darstellen. Dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.05.2016...