„zweiseitige Märkte“
BGH KONKRETISIERT BEURTEILUNG „ZWEISEITIGER MÄRKTE“
Bei der Beurteilung von „zweiseitigen Märkten“ sind beide Marktseiten in diese einzubeziehen, selbst wenn eine Marktseite unentgeltlich ist – dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 8. Oktober 2019, Az.: KZR 73/17. Sachverhalt Klägerinnen waren die Betreiberinnen von vorrangig kostenlosen Webseiten, welche sich über die in die Seite eingebundene...