Rechtliche Fallstricke mit modernen Marketingformen


 

Cold Calls, Guerilla-Marketing, Influencer-Marketing, Social-Media-Marketing und wie sie alle heißen… Werbung in den klassischen Medien wird immer ineffizienter und gleichzeitig ist es immer leichter möglich, mit direkt an die Zielgruppe gerichteter Werbung potentielle Kunden/Kundinnen zielgerichtet zu seinen Gunsten (bzw. zu Gunsten des Kunden/der Kundin) zu beeinflussen. Damit Sie für sich und Ihren Kunden/Ihre Kundin nicht mit potentiellen Abmahnungen oder anderem Ärger, sondern mit herausragender Reichweite und neuen Geschäften punkten können, sollten Sie ein paar einfache Grundsätze befolgen:

„Private“ Fake-Accounts von Unternehmen oder Promi-Accounts auf sozialen Netzwerken

Vorsicht bei gewerblich genutzten Accounts, die nicht ganz klar als Firmenaccount oder ähnliches gekennzeichnet sind. Sobald ein Account nicht rein privat ist, kann es zu Problemen kommen, sei es auf Grund eines vielleicht fehlenden Impressums, auf Grund von Schleichwerbung oder aus sonstigen wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, wenn zum Beispiel der Account eines Promis von einer Agentur verwaltet wird und dies nicht gekennzeichnet ist.

Blogs

Blogs sind toll. Sie können Ihre Keywords platzieren und hervorragend Leads generieren. Doch Vorsicht: Sobald Sie einen Blog betreiben und dies nicht unabhängig für sich selbst, sondern für einen Dritten/eine Dritte (Auftraggeber/-in, Arbeitgeber/-in o.a.) tun, kann es zu Problemen kommen, wenn dies nicht klar und deutlich nach außen kundgetan wird. Wenn Sie den Eindruck erwecken, unabhängig zu sein, tatsächlich aber Geschenke oder Geld von Ihrem Auftraggeber/Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihren Auftraggebern erhalten, können Sie erst Recht Ärger bekommen.

Affiliate Links

Affiliate Links sind der Klassiker der Grauzone. Wenn Sie zum Beispiel welche in Ihrem selbstverständlich neutralen redaktionellen Blog platzieren und für die Leads Geld oder Ware kassieren, müssen Sie dies natürlich auch kenntlich machen. Wenn Sie in Ihrem gesamten Artikel klar und deutlich kommunizieren, dass die Links gekauft sind, sieht es aber natürlich unter Umständen wieder anders aus. Der Übergang ist – wie so oft im Recht – fließend.

Youtube Videos

Das absolute Highlight der „positiven“ Kundenbeeinflussung: Youtube-Channels mit coolen Teenagern, sexy Sport-Modells oder anderen für die Zielgruppe verehrungswürdigen Influencern, die alle locker drauf sind und zufällig das Produkt Ihres Kunden cool finden oder ähnliches. Leider rechtlich extrem problematisch, da Werbung in der Regel auch immer als solche zu kennzeichnen ist. Das bedeutet bei einem aktiven Anpreisen in einem Video, dass dieses grundsätzlich als Dauerwerbesendung gekennzeichnet sein muss. Natürlich ist auch hier der Übergang zwischen einfach coolem Video, bei dem man nichts kennzeichnen muss, einem kurzen Product Placement und einer Dauerwerbesendung fließend. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Plattformen, die für diese Art von Werbung in Frage kommen, wie zum Beispiel Instagram, wenn man zum Beispiel in coolem Outfit bei seiner Kosmetikerin ist, dabei tollen Schmuck trägt, den man in die Kamera hält und daneben noch den Namen des Herstellers schreibt („#geilerschmuckhersteller“). Auch hier muss klar sein, wenn dafür Geld und/oder Geschenke geflossen sind.

Tell-a-friend Funktion

Die Tell-a-friend Funktion ist ein beliebtes Mittel zur Reichweitensteigerung. Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung war hier in der Vergangenheit zwar uneinheitlich, jedoch gab es eine Reihe von Gerichten, die solche Empfehlungsmails als vom Websitebetreiber unverlangt zugesendete Werbung (Spam) angesehen haben und einen Wettbewerbsverstoß zumindest dann angenommen haben, wenn in der Email neben einer bloßen Produktempfehlung auch Werbung enthalten war. Dabei ist der Begriff der Werbung sehr weit auszulegen, so dass bereits „Slogans“, die standardmäßig in Emails eingebunden sind, als Werbung eingestuft werden könnten.

Gewinnspiele

Gewinnspiele dienen zum einen dem „Datensammeln“ und zum anderen der Reichweitenerhöhung von Firmen, Produkten und/oder Dienstleistungen. Gewinnspiele gehen unsere natürliche Gier nach Kostenlosem an und erreichen in der Regel viele Menschen und sind somit immer ein hervorragendes Werbemittel. Jedoch sollten Sie hier darauf achten, dass Sie immer Gewinnspielbedingungen bereithalten müssen, die der Kunde leicht einsehen und verstehen kann. Darüber hinaus benötigen Sie häufig eine Datenschutzerklärung sowie eine gesonderte Einwilligung des Kunden in diese, damit Sie anschließend die Daten auch verwenden können. Anderenfalls verfehlt Ihr Gewinnspiel womöglich am Ende seinen Zweck. Natürlich muss auch immer klar kommuniziert werden, wer eigentlich der Veranstalter/die Veranstalterin ist.

Kaltakquise per Telefon/Email/Fax

Last but not least soll auch nicht der Klassiker der Akquise zu kurz kommen, die guten alten Cold Calls oder die beliebte Werbe-Email/das Werbefax. Hierbei gilt bei potentiellen Neukunden, mit denen man noch keine Geschäfte geschlossen hat und auch keine Einwilligung für den entsprechenden Kontakt hat, wie folgt:

  • An Verbraucher weder anrufen, noch Email schreiben, noch Fax schicken!
  • An Unternehmer keine Email und kein Fax! Cold Calls gehen in der Regel bei mutmaßlicher Einwilligung!

Bei bestehender Geschäftsbeziehung ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, auch anschließend seine Kunden für ähnliche Produkte per Email zu kontaktieren.

Also!

Immer gut aufpassen, was man macht! Egal wie effektiv manch Methode auch sein mag, sollte man immer auch auf die Risiken achten!

Autor: Holger Loos

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