22. Mai 2019
VERSTOSS GEGEN RECHTLICHES GEHÖR IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ IM WETTBEWERBSRECHT FÜHRT NICHT ZUR UNWIRKSAMKEIT DES BESCHLUSSES
Eine einstweilige Verfügung ist nicht deshalb aufzuheben, weil keine Anhörung der Verfügungsbeklagten durchgeführt wurde – dies entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil v. 27.02.2019, Az. 15 U 45/18. Sachverhalt Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 30.09.2018, Az. 1 BvR 1783/17 entschieden, dass das Gericht in Pressesachen in einem...