DAS BUNDESKARTELLAMT LEGT FACEBOOK WEITREICHENDE BESCHRÄNKUNGEN BEI DER VERARBEITUNG VON NUTZERDATEN AUF


Facebook darf keine Nutzerdaten mehr aus verschiedenen Quellen zusammenführen

Sachverhalt

Facebook kann nach den aktuellen Geschäftsbedingungen nur unter der Voraussetzung genutzt werden, dass auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps gesammelt und auf dem Facebook-Nutzerkonto zugeordnet und zusammengeführt werden.

Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram nur mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers gesammelte Daten dem Facebook-Konto zuordnen. Die Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Konto werden ebenfalls nur mit freiwilliger Einwilligung möglich. Lösungsvorschläge für den Fall des Fehlens einer Einwilligung muss Facebook erarbeiten und vorlegen.

Die Nutzungsbedingungen und Art und Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook ist missbräuchlich und verstoßen gegen europäische Datenschutzvorschriften.

Der Präsident des Bundeskartellamtes teilte in der aktuellen Pressemitteilung mit, dass bei Facebook eine Art „innere Entflechtung“ bei den Daten vorgenommen werde. Die Kombination von Datenquellen habe ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine derartige Marktmacht erreichen konnte. Als marktbeherrschendes Unternehmen würde Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten unterlegen. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen stelle keine ausreichende Grundlage für eine derartige intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer könne lediglich akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes verzichten. Es würde an der Freiwilligkeit der Zustimmung des Nutzers fehlen, da er sich in einer Zwangssituation befinde.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig, Facebook kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Änderungen seitens Facebook werden damit vermutlich noch nicht erfolgen.

Autorin: Isabelle Haaf

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