Auch künftig kein Datentransfer zwischen Facebook und WhatsApp


Das Hin-und Her um den Datentransfer zwischen WhatsApp und Facebook geht in eine neue Runde: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine Klage des weltweit größten Social Networks zurückgewiesen. Hierdurch wurde entschieden, dass Daten der WhatsApp-Nutzer auch weiterhin nicht von Facebook verwendet werden dürfen.

Vor Nutzung der Daten wurde keine Einwilligung der User eingeholt

Rund zwei Jahre nachdem Facebook den Messenger WhatsApp übernommen hatte, wollte das Netzwerk auf nutzerbezogene Daten der App zugreifen. Kritisch hierbei war, dass dafür keine Einwilligung der WhatsApp-User eingeholt wurde. Ein Datenschützer sah hierin zum einen eine Irreführung der Nutzer, zum anderen aber auch einen Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht. Diese Erkenntnis hielt der Datenschützer in einer Verwaltungsanordnung fest. Hiergegen legte Facebook prompt Widerspruch ein.

Hamburger Verwaltungsgericht sprach entschied zugunsten der WhatsApp-Nutzer

Jedoch hat das Hamburger Verwaltungsgericht sich nun für die Sicherheit der Daten der WhatsApp-User ausgesprochen: Facebook darf auch in Zukunft keine Nutzerdaten von WhatsApp für sich gebrauchen. Zu den geschützten Daten zählen auch die Telefonnummern der Nutzer.

Zuvor war das Vorgehen von Facebook nicht nur in Deutschland, sondern europaweit bei Datenschützern auf Missfallen gestoßen.

Während Facebook stets (natürlich) betont hatte, dass seine Datenschutzlinien von WhatsApp mit geltendem Recht im Einklang gestanden hätte, sah das Verwaltungsgericht Hamburg dies wohl anders – und das zur großen Erleichterung der Datenschützer und WhatsApp-Nutzer.

 

Autorin: Vivian Hartung

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