Der „Red-Tube“ Fall und die Reaktionen im Netz

Anfang Dezember letzten Jahres mahnte die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen ca. 10.000 Anschlussinhaber ab, über deren Anschluss angeblich das Porno-Streaming-Angebot der Internetseite Redtube genutzt wurde. Was bisher fast ausschließlich bei Filesharing, also bei gleichzeitigem Upload geschah, war bei Streaming-Angeboten (in diesem Umfang) Neuland. Unbestritten gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, die die Erlangung der Daten in ein rechtlich nicht einwandfreies Licht rücken. Im Übrigen ist selbstverständlich auch höchst umstritten, ob Porno-Streaming legal ist oder nicht. Es ist insbesondere keinesfalls so, wie zahlreiche „Experten“ im Internet sich nun hervortun, dass Streaming legal und ungefährlich ist. Auch die Aussage des Justizministeriums mag daran nichts zu ändern.

Selbstverständlich ist es (leider) in der heutigen Zeit normal, dass es Shitstorms und virtuelle Hetzjagden gibt, was aber aus meiner Sicht neu ist, ist die Tatsache, dass auch zahlreiche Anwälte auf diesen Zug aufspringen. Wird nun jeder Anwalt, der seinen Mandanten in einem Fall vertritt, der noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und bei dem die Rechtslage unklar ist, wegen besonders schwerer Erpressung und besonders schweren Betrugs angezeigt? Es ist schockierend, wie viele Kollegen ihr Gesicht und ihren Namen in die Medien bringen und dabei gefährliches Halbwissen ohne fundierten Hintergrund verbreiten, so dass der Eindruck entsteht, dass Streaming absolut legal und ungefährlich ist. Tatsächlich kann dies aber noch kein Mensch abschließend beurteilen.

Offensichtlich wird auch die  Gefahr von solchen Kampagnen unterschätzt, wenn es mittlerweile zahlreiche Morddrohungen gegen den Kollegen Urmann. Das Ganze hat ein Ausmaß angenommen, das absolut pervers ist.

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