HÄNDLER MÜSSEN SICH STEUERLICH REGISTRIEREN


Die Betreiber von Online-Plattformen treffen umfassende gesetzliche Pflichten. Seit dem 1. Januar 2019 ist eine Steuerdokumentationspflicht für die Betreiber von Online-Marktplätzen wie z.B. eBay und Amazon hinzugekommen. Sie sind jetzt verpflichtet die steuerliche Registrierung ihrer Händler zu überprüfen und dies zu dokumentieren.

Wen betrifft das?

Die Betreiber müssen die steuerliche Registrierung aller nach und/oder aus Deutschland versendenden Lieferanten überprüfen. Die Händler müssen bei ihrem zuständigen Finanzamt diese Registrierung beantragen. Zur Antragstellung stellt das Bundesfinanzministerium das Antragsformular USt 1 TJ zur Verfügung, welches auf dessen Webseite abrufbar ist.

Was muss der Plattformbetreiber dokumentieren?

Gemäß § 22 f UStG muss der Betreiber der Plattform sowohl Namen und Anschrift des liefernden Unternehmens als auch dessen Steuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummer dokumentieren. Weiterhin hat er die Gültigkeitsdauer der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung und Lieferdetails der abgeschlossenen Käufe, wie z.B. Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes, aufzuzeichnen. Kommt der Plattformbetreiber dieser Pflicht nicht nach, kann er gemäß § 25 e UstG für die Steuerhinterziehung der Händler haftbar gemacht werden.

Autorin: Marie Hallung

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