DSK: DER BETRIEB VON FACEBOOK-FANPAGES WIDERSPRICHT DEM DATENSCHUTZRECHT!


Die DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) positioniert sich mal wieder zu dem Betrieb von Facebook-Fanpages: Eine Fanpage kann derzeit nicht datenschutzkonform betrieben werden! Die von Facebook zur Verfügung gestellte Vereinbarung ist nicht ausreichend!

 

 

Was ist der Hintergrund?

Eine Fanpage hat zwei Verantwortliche: Facebook und den Betreiber der Fanpage. Die gemeinsame Verantwortlichkeit bezieht sich dabei ausschließlich auf die „Insights Statistiken“, also auf die Informationen über die Demografie der Besucher und deren Verhalten und Interessen; und dies, obwohl der Betreiber einer Fanpage ausschließlich anonymisierte und zusammengefasste Angaben aus der Statistik enthält.

Was bedeutet gemeinsam verantwortlich?

Ist man gemeinsam verantwortlich, so ist man gemeinsam für die Informationspflicht der Betroffenen (hier der Fanpage Besucher) verantwortlich, muss gemeinsam deren Rechte wahren und im Zweifel für die Nichteinhaltung einstehen.

Vereinbarung von Facebook nicht ausreichend!

Facebook stellte im vergangenen Jahr eine entsprechende Vereinbarung für den jeweiligen Fanpage Betreiber zur Verfügung. Und genau diese Vereinbarung hält die DSK aus folgenden Gründen für nicht ausreichend: wie Facebook die Besucher Daten verarbeitet, weiß niemand – außer Facebook. Die Aufklärung seitens Facebook ist hier nicht ausreichend. Zudem räumt Facebook den Fanpage Betreibern nicht genügend Mitspracherecht ein, sondern behält sich die alleinige Entscheidungsmacht bei der Verarbeitung von Insights Daten vor.

Sollte die Fanpage jetzt gelöscht werden, um Abmahnungen oder gar Bußgelder zu vermeiden?

Aktuell raten wir persönlich dazu, ruhig zu bleiben und das Geschehen weiter zu beobachten, trotz bestehender Risiken. Die Konferenz fordert Facebook nämlich zur Nachbesserung auf. Die Strippen des Geschehens hält jetzt erstmal Facebook in der Hand, und Sie als Fanpage Betreiber können (und sollten!) von der Zuschauerbank aus wachsam beobachten, wie Facebook auf diese Ansage reagiert.

Zur Stellungnahme der DSK: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/Positionierung_Facebook_Fanpages.pdf

 

Autorin: Franziska Breidenbach

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